Status eines SEO/SEM-Manager

Schwerpunkte

Statusfeststellung eines SEO/SEM-Managers, Frage der Reichweite des Direktionsrechts eines Auftraggebers


Sachverhalt

Die Mandantin ist ein "Startup", welches ihre Produkte mit großem Aufwand im Internet vermarktet. Dazu gehören in wesentlichem Umfang auch das Suchmaschinenmarketing (SEM) und die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Der Kläger war für unsere in zwei Verfahren beigeladene Mandantin entsprechend tätig. Er war gelegentlich zu Schulungsmaßnahmen vor Ort, sonst jedoch vollkommen eigenständig tätig. Aus diesem Grunde lehnte das SG Berlin eine Versicherungspflicht ab.

Unsere anwaltliche Tätigkeit

AMETHYST Rechtsanwälte hat die Mandantin im Klageverfahren vertreten und in erster Instanz ein Urteil gegen die DRV Bund erwirkt.


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