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Freelancer im Unternehmen einsetzen – ohne Risiken durch Scheinselbstständigkeit und Betriebsprüfungen
Strategische Beratung für rechtssichere Freelancer-Modelle, DRV-Prüfungen und moderne Fremdpersonaleinsätze
Der Einsatz von Freelancern gehört für viele Unternehmen längst zum festen Bestandteil moderner Projekt- und Personalstrukturen. Gerade in IT, Engineering, Beratung, Medien, Entwicklung oder projektbezogenen Spezialbereichen werden externe Experten flexibel eingebunden, um Know-how kurzfristig verfügbar zu machen.
Das Problem — viele Unternehmen glauben, rechtlich abgesichert zu sein, weil:
- ein Freelancer-Vertrag existiert,
- Rechnungen gestellt werden,
- der Freelancer ein Gewerbe angemeldet hat,
- oder beide Seiten ausdrücklich „freie Mitarbeit“ wollten.
Genau diese Annahme wird in Betriebsprüfungen regelmäßig zum Risiko. Denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft nicht, wie Unternehmen die Zusammenarbeit bezeichnen – sondern wie sie tatsächlich gelebt wird. Daraus entstehen häufig erhebliche wirtschaftliche Folgen für Auftraggeber.
Als versierte Experten schützen wir Unternehmen mit modernen Freelancer- und Projektstrukturen vor DRV‑, AÜG- und Haftungsrisiken – rechtssicher, strategisch und stets mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen.
Die eigentliche Haftung trifft regelmäßig das Unternehmen
Wird ein Freelancer-Einsatz nachträglich als abhängige Beschäftigung eingestuft, trifft das wirtschaftliche Risiko in erster Linie das Unternehmen.
Die möglichen Folgen sind erheblich und umfassen u.a.:
- Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen
- Säumniszuschläge über mehrere Jahre
- Haftung der Geschäftsführung
- strafrechtliche Risiken (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB; Steuerhinterziehung, § 370 AO)
- Probleme bei Folgeprüfungen
Besonders kritisch:
Die Risiken entstehen häufig rückwirkend über lange Zeiträume – selbst bei jahrelang praktizierten Freelancer-Modellen.
Warum viele Unternehmen die Prüfungsrealität unterschätzen
Viele Unternehmen orientieren sich bei Freelancer-Modellen vor allem an formalen Kriterien wie Verträgen, Rechnungsstellung oder Gewerbeanmeldung. In Betriebsprüfungen entscheidet jedoch vor allem die tatsächliche Zusammenarbeit.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft insbesondere:
- organisatorische Eingliederung
- Weisungsstrukturen
- Teamintegration
- Nutzung interner Systeme
- tatsächliche unternehmerische Freiheit
Viele Unternehmen erkennen erst im Prüfungsverfahren, dass ihre operative Projektpraxis erheblich problematischer bewertet wird als erwartet.
Besonders gefährlich: Langjährige Projektintegration
Gerade moderne Projektstrukturen erhöhen das Risiko erheblich. Langfristige Projekteinsätze, agile Teamstrukturen mit der Nutzung der internen Kommunikationssysteme und eine nahezu identische Tätigkeit mit den fest angstellten Arbeitnehmern stellen besondere kritische Konstellationen dar. Derartige Faktoren stehen heute jedoch verstärkt im Fokus der DRV-Prüfungen.
Zusätzliche Risiken: Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
Viele Unternehmen konzentrieren sich ausschließlich auf das Thema Scheinselbstständigkeit und übersehen dabei ein weiteres erhebliches Risiko: die mögliche Einstufung als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung.
Gerade bei projektbezogenen Fremdpersonaleinsätzen verschwimmen auch hier die Grenzen häufig. Dabei können die Folgen einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung erheblich sein:
- zusätzliche Haftungsrisiken
- arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Bußgelder
- Probleme bei Kundenprüfungen
- Compliance-Verstöße und erhebliche wirtschaftliche Folgerisiken
Deshalb reicht eine isolierte Vertragsprüfung regelmäßig nicht aus.
Viele Risiken entstehen schleichend im Tagesgeschäft
Bei einer Betriebsprüfung haben die Prüfer der DRV die Strukturen des Fremdpersonaleinsatzes umfassend im Blick. Unternehmen achten gerade anfangs genau auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung. Im Tagesgeschäft können sich jedoch an verschiedenen Stellen Risiken einschleichen:
- operative Projektanpassungen
- gewachsene Teamstrukturen
- fehlende Dokumentation
- widersprüchliche Rollenbeschreibungen
- unkontrollierte Kommunikation
- fehlende Compliance-Prozesse
- uneinheitliche Projektsteuerung
Gerade deshalb benötigen Unternehmen heute strategische Prüfung ihrer gesamten Freelancer-Strukturen – nicht nur einzelner Verträge.
Unsere Beratung: Fokus auf Unternehmensschutz und Prüfungsrealität
Wir unterstützen Unternehmen bundesweit bei der rechtssicheren Strukturierung von Freelancer-Einsätzen und der Verteidigung in Betriebsprüfungen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Prüfung bestehender Freelancer-Modelle
- Risikobewertung bei Fremdpersonaleinsatz
- Vorbereitung auf und Begleitung von DRV-Betriebsprüfungen
- Vermeidung von Scheinselbstständigkeit
- Statusfeststellungsverfahren
- Prüfung verdeckter Arbeitnehmerüberlassung
- Optimierung interner Compliance-Strukturen
- Analyse tatsächlicher Projektorganisation
Wir analysieren dabei bestehende Freelancer-Strukturen, identifizieren kritische Eingliederungsmerkmale und entwickeln rechtssichere Projekt- und Compliance-Strukturen für zukünftige Einsätze. Dabei betrachten wir – genau wie die DRV – nicht nur Vertragswerke, sondern die tatsächliche Unternehmensrealität. Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Struktur für moderne Freelancer-Einsätze.
Warum Unternehmen frühzeitig handeln sollten
Viele Unternehmen reagieren erst, wenn:
- die DRV bereits prüft,
- Nachforderungen angekündigt werden,
- Statusverfahren eingeleitet sind,
- oder Auftraggeber kritische Fragen stellen.
Zu diesem Zeitpunkt bestehen häufig bereits erhebliche Risiken.
Freelancer-Strukturen jetzt rechtlich prüfen lassen
Lassen Sie bestehende Projektmodelle, Fremdpersonaleinsätze und Compliance-Strukturen auf Risiken der Scheinselbstständigkeit und verdeckten Arbeitnehmerüberlassung analysieren.
Frühzeitige Prüfung reduziert Haftungsrisiken, Nachforderungen und Probleme in DRV-Betriebsprüfungen erheblich.
Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung anfragen: Sie erreichen uns per E‑Mail oder per Telefon.
Deep Dive: Die Relevanz einer korrekten Beurteilung der Versicherungspflicht bei selbstständiger Tätigkeit
Warum Unternehmen großen Wert auf eine saubere Abgrenzung legen sollten
Die genaue Abgrenzung zwischen selbstständiger und weisungsgebundener Tätigkeit beim Personaleinsatz hat große Bedeutung. Das hat seinen Grund bereits darin, dass für den Fall einer nachträglich festgestellten Versicherungspflicht, also einer „Scheinselbstständigkeit“, allein Nachzahlungen des Gesamtsozialversicherungsbeitrages in der Sozialversicherung für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren (§ 25 Abs. 1 SGB IV: 4 Jahre ab Ende des Jahres der Fälligkeit) bzw. bei vorsätzlicher Vorenthaltung sogar bis zu 30 Jahren drohen. In Fällen, in denen Unternehmen zu einem weit überwiegenden Teil mit „Freelancern“ zusammengearbeitet haben, hat das schon so manche Existenz gekostet.
Der Fehler schlechthin ist es in diesen Fällen, wenn Unternehmen steuerliche Rückstellungen zur Abfederung des Nachzahlungsrisikos bilden. Damit ist der Vorsatz manifestiert und der Nachzahlungszeitraum beträgt dann 30 Jahre.
Die Situation in der Praxis — vermeintliche Ungefährlichkeit des Themas
Gleichwohl ist in den üblicherweise betroffenen Branchen regelmäßig völliges Unverständnis anzutreffen, wenn auf die Gefahren und vor allem auf die Kriterien einer Scheinselbstständigkeit hingewiesen wird.
Dies liegt nicht zuletzt daran, dass aufgrund der nur selten erfolgreichen Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger bei den beteiligten Personen und Unternehmen der Eindruck entsteht, die Tätigkeit als Freelancer, unabhängig davon, wie dicht sie an einer Tätigkeit als Arbeitnehmer tatsächlich ist, sei völlig unverdächtig als versicherungsfrei einzustufen.
Dass in einigen Bereichen regional teilweise flächendeckend mit scheinselbstständigen „Freelancern“ gearbeitet wird (z.B. im Bereich von Messe- und Gastronomiedienstleistungen) führt neben den Risiken in der Sozialversicherung zusätzlich zu einer Wettbewerbsverzerrung, da die „ehrlichen“ Auftraggeber, die solche Vertragsverhältnisse sozialversicherungsrechtlich korrekt als Arbeitsverhältnisse betrachten, aufgrund höherer Kosten nicht mehr wettbewerbsfähig sind. In der Konsequenz sind auch diese Unternehmen häufig dazu gezwungen, ihre Mitarbeiter versicherungsfrei zu beschäftigen oder ihr Geschäft völlig aufzugeben.
Personengruppen: Solo-Selbstständige vs. Wissensarbeiter
Was die betroffenen Personengruppen betrifft, ist zu unterscheiden. So gab und gibt es viele prekäre Beschäftigungsverhältnisse Solo-Selbstständiger. Deren Ziel ist eher, eine bessere Absicherung durch einen Status als abhängig Beschäftigter zu erlangen.
Andererseits verfolgt eine immer größere Personengruppe sog. Wissensarbeiter das gegenteilige Ziel. Vor allem Dienstleister aus dem IT- oder Automotivesektor, aber auch Krankenhäuser klagen darüber, dass Personen, die sie gerne beschäftigen möchten, zwar durchaus zu einer Tätigkeitsaufnahme bereit sind, es allerdings ablehnen, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Auch in Branchen wie der Pflege oder der Gastronomie können ähnliche Entwicklungne beobachtet werden.
Die Interessenslage der Wissensarbeiter
Diese Wissenarbeiter betrachten sich im wahrsten Sinne des Wortes als Freelancer, sind hoch qualifiziert, erzielen Tages- und Monatsverdienste, die weit über den Gehältern vergleichbar Arbeitnehmer liegen und verstehen deshalb nicht, warum sie Teil des gesetzlichen Renten- und Sozialversicherungssystems sein müssen.
Das gilt in gleicher Weise für Personen, die künstlerisch tätig sind. Auch für diese ist es oftmals Kern ihrer Identität, keinen Arbeitnehmerpflichten zu unterliegen und selbstständig tätig zu sein, freilich oftmals mit einer deutlich geringeren Vergütung.
Wir beraten Sie umfassend zum rechtssicheren Einsatz Selbstständiger.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Analyse der Ist-Situation
- Entwicklung von Umstrukturierungsszenarien zur Erhöhung der Rechtssicherheit
- Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung
- Begutachtungen für haftungs- und insolvenzrechtliche Zwecke
- Erstellung von Workflows für die betriebliche Praxis
- Verhandlungen diesbezüglich mit dem Betriebsrat
- Grenzüberschreitende Einsätze
Im Streitfall vertreten wir Ihr Recht engagiert gegenüber der deutsche Rentenversicherung sowie vor den Sozial- und auch Arbeitsgerichten.
Personengruppen / Tätigkeiten
- Interim Manager
- Ärztinnen und Ärzte
- Medizinisches Pflegepersonal
- Freelancer in IT- und Engineering
- Digitalnomaden
- Projektmanager
- Architekten, Bauleiter
- Künstler
- Journalisten
- Lehrkräfte
- Sonderfall: Geschäftsführer
Einsatzbereiche
- Agile Arbeitsformen (z.B. Scrum)

