Amethyst
Ihre Anwälte zur Betriebsprüfung im Unternehmen

Handelsblatt Auszeichnung Beste Anwälte 2021

Rechtsberatung für Unternehmen bei Betriebsprüfungen sowie im Sozial-/ Beitragsrecht

Herzlich Willkommen auf der Website „Anwalt Betriebsprüfung“, einem Angebot der Kanzlei AMETHYST Rechtsanwälte in Berlin. Wir sind bundesweite Berater ausschließlich für Unternehmen zu allen Rechtsfragen zu SV-Beiträgen der Sozialversicherung. Dazu gehören die anwaltliche Vertretung gegenüber Behörden und Kassen (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, SOKA-Bau etc.) sowie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor allen Sozialgerichten bis zum Bundessozialgericht. Kurz: Wir sind Ihr starker Partner im Beitragsrecht der Wirtschaft!

Die Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung gem. § 28p SGB IV ist so unbeliebt wie unvermeidbar.  Obwohl sie üblicherweise im Büro des Steuerberaters durchgeführt wird, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts immer dann sinnvoll, wenn mit problematischen Fragen oder sogar mit konkreten Auseinandersetzungen zu rechnen ist.

Auslandsentsendung

Sie benötigen Beratung rund um die Entsendung von Arbeitnehmern? Ob der Beweiswert der A1-Bescheinigung geprüft werden muss, in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung, bei Konzernversetzungen oder zu Digitalnomaden mit ständig wechselnden Arbeitsorten: Rund um die Versicherungspflicht sind wir als Anwälte Ihre kompetenten Ansprechpartner.

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Freelancer

Die Sozialversicherungspflicht oder Scheinselbstständigkeit freier Mitarbeiter, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger und von Geschäftsführern sind unser Thema, dem wir uns seit Jahren als Rechtsanwälte widmen. Wir verfügen über besondere Erfahrung bei den Berufsgruppen Interim Manager, Pflegepersonal, Freiberufler (Ärzte, Architekten etc.) Buchhalter, IT-Spezialisten, Ingenieure oder Journalisten.

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Geschäftsführer

Schwierig ist der Status von GmbH-Geschäftsführern. Sozialversicherungsrechtlich geht es vor allem um Beitragspflichten, jedoch auch um Rückforderungsansprüche gegen Sozialversicherungsträger, wenn zu Unrecht Beiträge gezahlt worden sind. Fragen der Krankenversicherung runden das Problemfeld ab. Als Anwälte nehmen wir Ihre Interessen wahr.

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Fragen, die sich bei Betriebsprüfungen häufiger stellen, sind:

  • Ist der sozialversicherungsrechtliche Status aller Mitarbeiter korrekt bewertet worden? Bietet sich ein anwaltliches Verfahren zur Statusfeststellung (Clearingverfahren) bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für Freelancer oder Geschäftsführer zur Vermeidung einer Scheinselbstständigkeit an?
  • Gibt es Auseinandersetzungen über die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind eine Stundung von Beiträgen oder auch Ratenzahlungen möglich?
  • Wurden beitragsfreie Pauschalzahlungen geleistet, bei denen nicht klar ist, ob der Prüfer diese nicht als Arbeitsentgelt ansieht? Folge wäre hier eine Pflicht zur Nachverbeitragung.
  • Ist der sozialversicherungsrechtliche Status von Minijobbern, Studierenden und von kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern korrekt bewertet worden?
  • Erhebt die Einugsstelle Forderungen aus dem Gesichtspunkt sog. Phantomlöhne?
  • Kann die Einzugsstelle Beiträge im Wege eines "Beitragssummenbescheides" schätzen?
  • Besteht eine Beitragshaftung als Auftraggeber/Bürge in einer Mindestlohnbrache nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder als Entleiher in der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)?
  • Erfolgte eine Beitragsvorenthaltung vorsätzlich mit der Folge einer dann 30-jährigen Verjährungsfrist?
  • Muss der Arbeitgeber für nicht abgeführte Beiträge Säumniszuschläge in Höhe von 12 % jährlich bezahlen? Sind Beitragserstattungen durch die SV-Träger zu verzinsen?
  • Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen selbstständig und scheinselbstständig; zwischen Dienstvertrag, Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung?
  • Erfolgt eine Nachverbeitragung zulässig auf Basis einer sog. Nettolohnfiktion gem. § 14 Abs. 2  SGB IV? Nettolohnfiktion bedeutet, dass die gesamten Zahlungen, die an einen freien Mitarbeiter, der vom Betriebsprüfer als Arbeitnehmer eingestuft wird, als Nettolohn angesehen werden. Davon ausgehend wird rückgerechnet, wie hoch der Bruttolohn gewesen wäre, um danach den Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung zu berechnen.

Von unseren erfahrenen Rechtsanwälten werden Sie intensiv beraten und vertreten; wenn es sein muss, auch vor Gericht!

Unfallversicherung

Ob Einstufung in die Gefahrtarifstelle oder Gefahrklasse, Lastenausgleich oder fremdartiges Nebenunternehmen (Fremdveranlagung)? Wir sind bei allen Fragen zur Berufsgenossenschaft (BG) die Anwälte auf Ihrer Seite!

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Haftung

Wir sind Ihre Anwälte, wenn es um Zahlungspflichten des Verleihers in der Arbeitnehmerüberlassung, von Subunternehmern hinsichtlich des Mindestlohns (vor allem im Baubereich) sowie um Beiträge zur SOKA-Bau geht!

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Betriebsprüfung

Als Fachanwälte für Beitragsrecht verhandeln wir Probleme in Betriebsprüfungen direkt mit den Prüfern, erheben Widerspruch und Klage gegen Beitragsbescheide (auch im einstweiligen Rechtsschutz); wenn nötig verhandeln wir über Beitragsstundungen.

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Homeoffice - NJW Interview mit RA Jörg Hennig

Arbeitnehmer stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wie sieht dieser Schutz beim Homeoffice aus? Grundsätzlich besitzen alle Arbeitnehmer Versicherungsschutz in Zeiten, in denen sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sowie auf dem Weg, um den Arbeitsplatz zu erreichen...

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EuGH zu Entsendebescheinigungen (A1)

Nationale Gerichte können Entsendebescheinigungen außer Acht lassen, wenn diese in betrügerischer Weise ausgestellt worden sind. Arbeitnehmer werden oft in das Ausland mit einer A1-Bescheinigung entsandt (früher E-101), mit der Folge, dass das Sozialversicherungsrecht des Heimatstaates gilt. Oftmals werden diese Bescheinigungen jedoch rechtswidrig ausgestellt, ohne dass die in den einschlägigen Verordnungen für deren Ausstellung bestimmten Anforderungen erfüllt sind.

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