Betriebsprüfung
Obwohl die Betriebsprüfung üblicherweise im Büro des Steuerberaters durchgeführt wird, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts immer dann sinnvoll, wenn mit problematischen Fragen oder sogar mit konkreten Auseinandersetzungen zu rechnen ist.
Hier geht es regelmäßig um
- den sozialversicherungsrechtlichen Status aller Mitarbeiter
- die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
- problematische Pauschalzahlungen, bei denen nicht klar ist, ob der Prüfer diese nicht als Arbeitsentgelt ansieht
- den sozialversicherungsrechtlichen Status von Minijobbern, Studierenden und von kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern
- mögliche Beitragshaftung als Auftraggeber/Bürge in einer Mindestlohnbrache oder als Entleiher in der Arbeitnehmerüberlassung
- mögliche Beitragsvorenthaltungen
- Säumniszuschläge
Muss Entgelt nachverbeitragt werden, greift die sog. Nettolohnfiktion gem. § 14 Abs. 2 SGB IV. Nettolohnfiktion bedeutet, dass die gesamten Zahlungen, die an einen freien Mitarbeiter, der vom Betriebsprüfer als Arbeitnehmer eingestuft wird, als Nettolohn angesehen werden. Davon ausgehend wird rückgerechnet, wie hoch der Bruttolohn gewesen wäre, um danach den Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung zu berechnen.
Worauf gilt es bei Betriebsprüfungen zu achten?
Da sich im Laufe von Betriebsprüfungen viele problematische Sachverhalte ergeben und auch Emotionen hervorrufen können, ist zunächst absolute Sachlichkeit und Professionalität gefragt. Denn wer es sich bei strittigen Fragen mit dem Betriebsprüfer oder den Betriebsprüfern verscherzt hat, kann später nicht mit wohlwollenden Ermessensentscheidungen rechnen – und das sollte jedem Beteiligten klar sein: Denn Betriebsprüfer haben natürlich einen Ermessensspielraum, sie können Dinge nach anfänglichen Fragen ruhen lassen oder sie können immer tiefer „bohren“.
Wichtig ist es in erster Linie, den Betriebsprüfern höflich und respektvoll entgegenzutreten. Es gibt unterschiedliche Sichtweisen und auch Interessen; Meinungsverschiedenheiten sind daher nicht grundsätzlich etwas Schlimmes. Hier gilt die Devise, Wertungen abzugleichen und dabei das Gemeinsame herauszustellen: „Wir sind uns einig, dass wir uns uneinig sind“, ist eine gute Basis für Abschlussgespräche oder für Lösungen; auch das – einvernehmliche — Verschieben einzelner Klärungsfragen auf den Rechtsweg ist ein mögliches Gestaltungsmittel. So bleibt die Stimmung immerhin für alle sonstigen Feststellungen positiv.
Auch möchte natürlich jede Seite ihr Gesicht wahren und Recht behalten; dieses Gefühl sollte man den Prüfern ebenfalls unbedingt vermitteln (möglichst natürlich dort, wo es um geringe Beträge geht).
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Vorbereitung der Unterlagen
- Anwesenheit bei der Betriebsprüfung und Klärung problematischer Sachverhalte
- Abschlussgespräch mit dem Betriebsprüfer
- Begutachtung von Sachverhalten, zu denen es keine Rechtsprechung gibt oder wenn der Sachverhalt zu komplex ist
- Widerspruch und Klage gegen Beitragsbescheide
- Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Beitragsschaden
- Verhandlungen über Beitragsstundungen mit den Krankenkassen