Geschäftsführer
Sozialversicherungspflicht für GmbH–Geschäftsführer
Die Sozialversicherungspflicht des GmbH–Geschäftsführers wirft seit jeher eine Reihe von spannenden Fragen auf. Sozialversicherungsrechtlich geht es natürlich vor allem um Beitragspflichten, gleichermaßen jedoch auch um Rückforderungsansprüche gegen Sozialversicherungsträger, wenn zu Unrecht Beiträge gezahlt worden sind. Fragen der Krankenversicherung runden das Problemfeld ab.
Zur Beantwortung der Frage, ob der Geschäftsführer versicherungsfrei ist oder der Sozialversicherung unterliegt, ist zunächst zu prüfen, ob seine Tätigkeit als selbständig oder unselbständig einzustufen ist. Maßgebliche Abgrenzungskriterien sind die Eingliederung des Geschäftsführers in den Betrieb und das von ihm zu tragende Unternehmensrisiko. Dabei kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Umstände und nicht auf die vertragliche Gestaltung an.
Für die Weisungsabhängigkeit des Geschäftsführers lässt sich vor allem das Kriterium der Kapitalbeteiligung heranziehen. Gegen eine abhängige Beschäftigung spricht eine Kaptalbeteiligung von mindestens 50 %, denn in diesem Fall kann sich der Geschäftsführer faktisch selbst Weisungen erteilen.
Bei einer Beteiligung unter 50 % sind die genauen Gesellschaftsverhältnisse entscheidend. Verfügt der Geschäftsführer über Sperrminorität, reicht das in der Regel zur Annahme einer Sperrminorität aus. Seit der Rechtsprechungsänderung des BSG mit Aufgabe der Kopf-und Seele-Rechtsprechung (BSG v. 29.7.2015, B 12 KR 23/13 R) stellen Gerichte mittlerweile nahezu ausschließlich nur noch auf das Vorliegen einer Sperrminorität ab, also darauf, ob der Geschäftsführer die Geschicke des Unternehmens allein bestimmen oder ihm unliebsame Entwicklungen jedenfalls verhindern kann.
Auch wenn der tatsächliche Einfluss des Geschäftsführers auf die Gesellschaft größer ist, als er sich in der Beteiligung ausdrückt oder wenn seine Einflussmöglichkeit aufgrund familiärer Bindungen größer zu sein scheint. Für das BSG zählt grds. nur die Gestaltungsmacht aufgrund der GmbH-Satzung.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Im Einzelnen beraten und vertreten wir bei
- Gestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen,
- sämtlichen Fragen zur Beurteilung des Status in der Sozialversicherung bei Geschäftsführern und anderen Selbstständigen (Scheinselbstständigkeit),
- Durchführung der Anfrageverfahren gem. § 7a SGB IV zur Ermittlung des sozialversicherungsrechtlichen Status,
- Haftungsfragen,
- Geltendmachung und Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche (Urlaub, Entgeltfortzahlung, Boni, Tantieme und Zielprämien)