Gesundheitswesen
Rechtsberatung für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Personaldienstleister und Arztpraxen
Das Gesundheitswesen hat mit vielen Herausforderungen zu kämpfen. Pflegenotstand, neue Arbeitsformen, Konkurrenz von Kliniken mit Personaldienstleistern um begehrte Fachkräfte und die rechtssichere Abgrenzung von Freelancern zu Arbeitnehmern sind einige Beispiele. Flexibilisierungen durch Projektverträge, Sabbaticals, Arbeitszeitkonten etc. kommen hinzu.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Wir beraten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Personaldienstleister und Arztpraxen zu rechtssicheren Personaleinsätzen an den Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht. Dazu gehören
1. Honorarkräfte
- Rechtssichere Vertragsgestaltung im Hinblick auf den Einsatz von Honorarkräften (Freelancer), z.B. Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapeuten etc.
- Durchführung von Statusfeststellungsverfahren und gerichtliche Auseinandersetzungen mit der DRV Bund (Statusfeststellungsklage)
- Begleitung bei Fragen und Auseinandersetzungen mit den ärztlichen Versorgungswerken (angestellte und selbstständige Ärztinnen und Ärzte)
- Agenturmodelle: Vermittlung freiberuflicher Honorarärzte
2. Arbeitnehmerüberlassung
- Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung zu Dienst- und Werkverträgen, vor allem in Krankenhäusern. Dazu gehört auch die Schaffung von Strukturen, in denen ein Direktionsrecht zur Vermeidung von Arbeitnehmerüberlassung gemeinsam ausgeübt wird
- Personalführungsgesellschaften, Lohnuntergrenzen im Bereich der Krankenhäuser und der Sozialwirtschaft
- Bußgelder und sozialversicherungsrechtliche Haftung bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung
- Typische Konstellationen in Krankenhäusern (Überlassung von Ärzten im Rahmen einer Kooperation zur Weiterbildung, Gestellung zwischen Servicegesellschaft und Krankenhaus, Personalgestellung bei Großgerätekooperationen)