Gesundheitswesen

Rechtsberatung für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Personaldienstleister und Arztpraxen

Das Gesund­heitswe­sen hat mit vie­len Her­aus­forderun­gen zu kämpfen. Pflegenot­stand, neue Arbeits­for­men, Konkur­renz von Kliniken mit Per­sonal­dien­stleis­tern um begehrte Fachkräfte und die rechtssichere Abgren­zung von Free­lancern zu Arbeit­nehmern sind einige Beispiele. Flex­i­bil­isierun­gen durch Pro­jek­tverträge, Sab­bat­i­cals, Arbeit­szeitkon­ten etc. kom­men hinzu.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Wir beraten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Personaldienstleister und Arztpraxen zu rechtssicheren Personaleinsätzen an den Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht. Dazu gehören

1. Honorarkräfte

  • Rechtssichere Vertragsgestaltung im Hinblick auf den Einsatz von Honorarkräften (Freelancer), z.B. Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapeuten etc.
  • Durchführung von Statusfeststellungsverfahren und gerichtliche Auseinandersetzungen mit der DRV Bund (Statusfeststellungsklage)
  • Begleitung bei Fragen und Auseinandersetzungen mit den ärztlichen Versorgungswerken (angestellte und selbstständige Ärztinnen und Ärzte)
  • Agenturmodelle: Vermittlung freiberuflicher Honorarärzte

2. Arbeitnehmerüberlassung

  • Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung zu Dienst- und Werkverträgen, vor allem in Krankenhäusern. Dazu gehört auch die Schaffung von Strukturen, in denen ein Direktionsrecht zur Vermeidung von Arbeitnehmerüberlassung gemeinsam ausgeübt wird
  • Personalführungsgesellschaften, Lohnuntergrenzen im Bereich der Krankenhäuser und der Sozialwirtschaft
  • Bußgelder und sozialversicherungsrechtliche Haftung bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung
  • Typische Konstellationen in Krankenhäusern (Überlassung von Ärzten im Rahmen einer Kooperation zur Weiterbildung, Gestellung zwischen Servicegesellschaft und Krankenhaus, Personalgestellung bei Großgerätekooperationen)