Statusfeststellung
Feststellung des Sozialversicherungsstatus
Nicht immer lässt sich der Sozialversicherungsstatus auf den ersten Blick klar bestimmen. Wegen der drohenden massiven Beitragsnachforderungen bei nachträglicher Feststellung der Versicherungspflicht sollte man sich darüber jedoch rechtzeitig Klarheit verschaffen und einen ungeklärten Status nur in Ausnahmefällen hinnehmen. Neben einer Sachverhaltsanalyse und –begutachtung kommt hierfür auch die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung (Clearingverfahren) in Betracht.
Im Rahmen dieses Verfahrens prüft die Clearingstelle rechtsverbindlich, welcher Sozialversicherungsstatus vorliegt.
Wer unrichtig in der Vergangenheit von einer Sozialversicherungspflicht ausgegangen ist und Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hat, kann von einer Klärung doppelt profitieren. Stellt sich nämlich heraus, dass tatsächlich Sozialversicherungsfreiheit bestand, können die Betroffenen die zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zurückfordern.
Auch für neu eingegangene Vertragsverhältnisse ist das Clearingverfahren eine sinnvolle Sache. Denn gerade wenn unklar ist, ob eine Versicherungspflicht besteht, kann die Option der Versicherungsfreiheit für die Dauer des Clearingverfahrens genutzt werden. So tritt eine Versicherungspflicht nämlich erst mit Entscheidung des Sozialversicherungsträgers über die Versicherungspflicht ein, wenn der Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn des Dienstverhältnisses gestellt worden ist (§ 7a Abs. 6 SGB IV).
Bei geschäftsführenden Gesellschaftern erfolgt die Statusfeststellung sogar von Amts wegen (§ 7a. Abs. 1 S. 2 SGB IV).
Generell von der Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren abzuraten zeugt nicht von besonderer Kreativität. Denn das Statusfeststellungsverfahren kann genauen Aufschluss über die Versicherungspflicht geben und dann, wenn der Antrag nicht gestellt worden ist, dauerhaft großes Ungemach zu vermeiden helfen.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Wir beraten umfassend zum Statusfeststellungsverfahren beim Einsatz Selbstständiger.
Zu unseren Tätigkeiten gehören:
- Analyse der Ist-Situation
- Prüfung des Vertragswerks auf Indizien gegen eine Selbstständigkeit
- Beratung, ob es sinnvoll ist, ein Clearingverfahren durchzuführen
- Entwicklung von Strategien für den Einsatz problematischer Personengruppen unter Einbeziehung des Statusverstellungsverfahrens
- Übernahme der Korrespondenz mit der Deutschen Rentenversicherung und Ausfüllen der zahlreichen Formulare
- Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten
- Berücksichtigung besonderer Personengruppen wie Geschäftsführer und arbeitnehmerähnliche Selbstständige