Statusfeststellung

Feststellung des Sozialversicherungsstatus

Nicht immer lässt sich der Sozialver­sicherungssta­tus auf den ersten Blick klar bes­tim­men. Wegen der dro­hen­den mas­siv­en Beitragsnach­forderun­gen bei nachträglich­er Fest­stel­lung der Ver­sicherungspflicht sollte man sich darüber jedoch rechtzeit­ig Klarheit ver­schaf­fen und einen ungek­lärten Sta­tus nur in Aus­nah­me­fällen hin­nehmen. Neben ein­er Sachver­halt­s­analyse und –begutach­tung kommt hier­für auch die Durch­führung des Sta­tus­fest­stel­lungsver­fahrens bei der Deutschen Renten­ver­sicherung (Clear­ingver­fahren) in Betracht.

Im Rah­men dieses Ver­fahrens prüft die Clear­ing­stelle rechtsverbindlich, welch­er Sozialver­sicherungssta­tus vorliegt.

Wer unrichtig in der Ver­gan­gen­heit von ein­er Sozialver­sicherungspflicht aus­ge­gan­gen ist und Beiträge zur Sozialver­sicherung gezahlt hat, kann von ein­er Klärung dop­pelt prof­i­tieren. Stellt sich näm­lich her­aus, dass tat­säch­lich Sozialver­sicherungs­frei­heit bestand, kön­nen die Betrof­fe­nen die zu Unrecht gezahlten Sozialver­sicherungs­beiträge rück­wirk­end zurückfordern.

Auch für neu einge­gan­gene Ver­tragsver­hält­nisse ist das Clear­ingver­fahren eine sin­nvolle Sache. Denn ger­ade wenn unklar ist, ob eine Ver­sicherungspflicht beste­ht, kann die Option der Ver­sicherungs­frei­heit für die Dauer des Clear­ingver­fahrens genutzt wer­den. So tritt eine Ver­sicherungspflicht näm­lich erst mit Entschei­dung des Sozialver­sicherungsträgers über die Ver­sicherungspflicht ein, wenn der Antrag inner­halb eines Monats nach Beginn des Dien­stver­hält­niss­es gestellt wor­den ist (§ 7a Abs. 6 SGB IV).

Bei geschäfts­führen­den Gesellschaftern erfol­gt die Sta­tus­fest­stel­lung sog­ar von Amts wegen (§ 7a. Abs. 1 S. 2 SGB IV).

Generell von der Durch­führung eines Sta­tus­fest­stel­lungsver­fahren abzu­rat­en zeugt nicht von beson­der­er Kreativ­ität. Denn das Sta­tus­fest­stel­lungsver­fahren kann genauen Auf­schluss über die Ver­sicherungspflicht geben und dann, wenn der Antrag nicht gestellt wor­den ist, dauer­haft großes Ungemach zu ver­mei­den helfen.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Wir beraten umfassend zum Statusfeststellungsverfahren beim Einsatz Selbstständiger.

Zu unseren Tätigkeiten gehören:

 

  • Analyse der Ist-Situation
  • Prüfung des Vertragswerks auf Indizien gegen eine Selbstständigkeit
  • Beratung, ob es sinnvoll ist, ein Clearingverfahren durchzuführen
  • Entwicklung von Strategien für den Einsatz problematischer Personengruppen unter Einbeziehung des Statusverstellungsverfahrens
  • Übernahme der Korrespondenz mit der Deutschen Rentenversicherung und Ausfüllen der zahlreichen Formulare
  • Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten
  • Berücksichtigung besonderer Personengruppen wie Geschäftsführer und arbeitnehmerähnliche Selbstständige