Unfallversicherung

Hilfe für Unternehmen bei Auseinandersetzungen mit Berufsgenossenschaften

Wir betreuen bun­desweit Unternehmen bei Auseinan­der­set­zun­gen mit Beruf­sgenossen­schaften. Ob es um die Wahl oder die Opti­mierung der richti­gen Gefahrtar­ife, einen möglichen BG-Wech­sel, aber auch um Beitragszuschläge wegen verur­sachter Arbeit­sun­fälle, um Ansprüche aus Prämien­ver­fahren oder um schlichte Beitragsstun­dun­gen geht – Als Ihre Anwälte sind wir für Sie da und kämpfen für Ihr Recht.

 

Natür­lich sind Beruf­sgenossen­schaften eine wertvolle Errun­gen­schaft des Sozial­staats und unbe­d­ingt notwendig. Dazu gehört auch eine Pflicht der Unternehmen, Beiträge zur Behand­lung von Arbeit­sun­fällen ord­nungs­gemäß an die BG abzuführen. Wir meinen aber, dass es den Beruf­sgenossen­schaften in der Prax­is oft­mals an der nöti­gen Kon­trolle fehlt. So wer­den in Satzun­gen oft­mals beliebig Beiträge fest­gelegt und erhöht, ohne dass dies stets trans­par­ent und mit Ein­flussmöglichkeit­en der betrof­fe­nen Unternehmen ver­bun­den ist. Deshalb kann es nie­man­dem ver­wehrt sein, jeden­falls seine Abgabepflicht­en im Rah­men des Zuläs­si­gen zu opti­mieren – und hier­bei unter­stützen wir Sie.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

  • Analyse des Ist-Zustandes
  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Beitragsoptimierung
  • Rechtliche Überprüfung der Zuordnung zu Gefahrtarifstellen
  • Anfechtung von Gefahrtarifen
  • Anträge auf BG-Wechsel und Wechsel der Gefahrtarifstellen
  • Erstellung von Rechtsgutachten für Auseinandersetzungen mit der BG
  • Führung von Widerspruchs- und Klageverfahren durch alle Instanzen