BG-Beiträge prüfen und senken

Der BG-Beitragscheck von AMETHYST-Rechtsanwälte

AMETHYST-Recht­san­wälte betreut Unternehmen bun­desweit bei Auseinan­der­set­zun­gen mit Beruf­sgenossen­schaften. Ob es um die Wahl oder die Opti­mierung der richti­gen Gefahrtar­ife, eine Neu­ver­an­la­gung oder um einen möglichen BG-Wech­sel geht — wir sind wir für Sie da und kämpfen um Ihr Recht.

Natür­lich sind Beruf­sgenossen­schaften eine wertvolle Errun­gen­schaft des Sozial­staats und unbe­d­ingt notwendig. Dazu gehört auch eine Pflicht der Unternehmen, Beiträge zur Behand­lung von Arbeit­sun­fällen ord­nungs­gemäß an die BG abzuführen. Wir meinen aber, dass es den Beruf­sgenossen­schaften in der Prax­is oft­mals an der nöti­gen Kon­trolle fehlt. So wer­den in Satzun­gen oft­mals beliebig Beiträge fest­gelegt und erhöht, ohne dass dies stets trans­par­ent und mit Ein­flussmöglichkeit­en der betrof­fe­nen Unternehmen ver­bun­den ist. Deshalb kann es nie­man­dem ver­wehrt sein, jeden­falls seine Abgabepflicht­en im Rah­men des Zuläs­si­gen zu opti­mieren – und hier­bei unter­stützen wir Sie.

Prüfung der Veranlagung

Sehr häu­fig sind Unternehmen in der Beruf­sgenossen­schaft falsch ver­an­lagt und zahlen deut­lich zu hohe Prämien. Nicht sel­ten war die Ver­an­la­gung aber nach Mei­n­ung der BG auch zu niedrig — und es wer­den hohe Nachzahlun­gen fällig.

Wir helfen so oder so und prüfen für Sie:

  • Ihre Beitrags­beschei­de
  • Tätigkeit­en und Organ­i­sa­tion des Unternehmens
  • Zuord­nung zu den Gefahrtar­if­stellen
  • Ist die bish­erige Ver­an­la­gung richtig oder kommt eine Neu­ver­an­la­gung in Frage?
  • Ist sog­ar ein BG-Wech­sel angebracht?
  • Oder soll bei­des ver­hin­dert werden?
  • Welche Organ­i­sa­tion­sän­derun­gen kön­nen zu ein­er Neu­ver­an­la­gung führen (Abrechun­gen, Arbeitsverträge, Auftreten am Markt etc.)
  • Wie sind Hil­fs- und Nebe­nun­ternehmen zu bewerten
  • Gibt es Anhalt­spunk­te für Ver­trauenss­chutz?

Weitere Tätigkeit — Vertretung gegenüber Berufsgenossenschaften

Ergibt die Prü­fung, dass eine Vertre­tung im Ver­fahren sin­nvoll ist, ste­hen wir an Ihrer Seite. Egal ob im Vor- oder Wider­spruchsver­fahren oder bei ein­er Klage vor dem Sozialgericht.

Oft liest man, dass man Kla­gen gegen Beruf­sgenossen­schaften unbe­d­ingt ver­mei­den müsse — das kön­nen wir nicht bestäti­gen. Sich­er ist eine außerg­erichtliche Lösung in vie­len Fällen der bessere und schnellere Weg, den auch wir anstreben. Dafür muss man die Recht­slage aber gut ken­nen — und wenn kein Ein­vernehmen erzielt wird, muss man sie auch durch­set­zen können.

Kosten

Unseren Beitragscheck erstellen wir für Sie auf Basis eines Fest­preis­es, der für Sie volle Kos­ten­trans­parenz bedeutet. Die Höhe hängt von eini­gen Fak­toren ab, u.a. von der Beitragssumme, vom Umfang des Mate­r­i­al, der Zahl der Nieder­las­sun­gen, der Neben­be­triebe etc. Nen­nen Sie uns kurz die Para­me­ter und wir nen­nen Ihnen unverzüglich den Preis.

Ein späteres Ver­faren gegen die Beruf­sgenossen­schaft führen wir auss­chließlich auf Stun­den­satzba­sis. Wir vere­in­baren keine Erfol­gshon­o­rare.

So funktioniert´s

  • Melden Sie sich kurz bei uns, und schildern Sie Ihre Sit­u­a­tion — tele­fonisch oder per Mail
  • Im Anschluss erhal­ten Sie die Kostenschätzung
  • Wenn Sie ein­ver­standen sind, schick­en Sie uns die Unterlagen
  • Wir prüfen kurzfristig — in der Regel inner­halb von ein­er Woche
  • Sie erhal­ten eine valide Bew­er­tung Ihres Unternehmens und kön­nen auf dieser Grund­lage entschei­den, ob Sie weit­er vorge­hen möchten
  • Gern sind wir Ihr Part­ner im weit­eren Verfahren

Weitere Infos

Weit­ere Infos zur Beitragssenkung kön­nen Sie einen unser­er Fach­beiträge hier lesen.

 

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

  • Analyse des Ist-Zustandes
  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Beitragsoptimierung
  • Rechtliche Überprüfung der Zuordnung zu Gefahrtarifstellen
  • Anfechtung von Gefahrtarifen
  • Anträge auf BG-Wechsel und Wechsel der Gefahrtarifstellen
  • Erstellung von Rechtsgutachten für Auseinandersetzungen mit der BG
  • Führung von Widerspruchs- und Klageverfahren durch alle Instanzen