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Rückzahlung von Kurzarbeitergeld – Ihr Anwalt für Arbeitgeber hilft!
Viele Unternehmen erhalten derzeit Post von der Bundesagentur für Arbeit. Darin enthalten: Bescheide über die Rückzahlung von Kurzarbeitergeld (KUG). Die Summen sind oft hoch und die Begründungen nicht immer nachvollziehbar. In der Praxis zeigt sich jedoch: Nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig!
Als erfahrene Anwaltskanzlei für Arbeitgeber vertreten wir Ihr Unternehmen umfassend – vom ersten Prüfen des Bescheids über das Widerspruchsverfahren bis hin zur Klage vor dem Sozialgericht.
Warum die Rückforderung von Kurzarbeitergeld häufig fehlerhaft ist
Die Bundesagentur für Arbeit prüft nachträglich, ob alle Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingehalten wurden. Dabei kommt es allerdings häufig zu Problemen und Fehlern der Behörde, etwa:
- Fehlerhafte Berechnungen im Rückforderungsbescheid – z.B. die falsche Berechnung von Soll- und Ist-Arbeitszeiten oder eine fehlerhafte Berücksichtigung von Zuschlägen.
- Formale Fehler im Verwaltungsverfahren – etwa eine unzureichende Begründung des Rückforderungsbescheids oder Verstöße gegen Verfahrensvorschriften.
- Überzogene Anforderungen an die Dokumentation – die Realität im Betrieb war während der Pandemie oft unübersichtlich, sodass nicht jede einzelne Stundenerfassung lückenlos durchgeführt werden konnte.
- Nicht berücksichtigte Sonderregelungen – etwa pandemiebedingte Vereinfachungen, die in vielen Fällen zugunsten der Arbeitgeber greifen.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Eine Rückforderung ist keineswegs automatisch wirksam und rechtlicher Widerstand lohnt sich!
Typische Angriffspunkte bei der Rückzahlung von Kurzarbeitergeld
Unsere Erfahrung zeigt, dass Rückforderungsbescheide der Bundesagentur für Arbeit häufig angreifbar sind. Besonders relevant sind folgende Punkte:
- Nachweispflichten: Arbeitgeber müssen zwar Arbeitsausfälle dokumentieren, aber nicht in jedem Fall bis ins letzte Detail. Die Gerichte haben bereits klargestellt, dass Behörden bei der Prüfung realistische Maßstäbe anlegen müssen (vgl. Bundessozailgericht, Urteil v. 05.06.2024 — Az.: B 11 AL 1/23 R).
- Fehler bei Betriebsprüfungen: In Betriebsprüfungen werden oft Sachverhalte übersehen oder missinterpretiert. Ein Widerspruch oder eine Klage kann hier Klarheit schaffen.
- Unklare Rechtsgrundlagen: Manche Bescheide stützen sich auf Auslegungsspielräume, die rechtlich nicht haltbar sind. Hier bietet sich ein erfolgsversprechender Ansatz für die Verteidigung.
Ihr Vorteil mit unserer Kanzlei:
- Spezialisierung auf Rückzahlung von Kurzarbeitergeld und Beitragsrecht
- Langjährige Erfahrung in Verfahren gegen die Bundesagentur für Arbeit
- Konsequente Arbeitgebervertretung – Wir kennen Ihre Perspektive!
- Bundesweite Vertretung in allen Instanzen
- Schnelle Reaktion und Fristwahrung, um Nachteile für Ihr Unternehmen zu vermeiden
Professionelle Unterstützung schützt Ihr Unternehmen
Die Rückforderung von Kurzarbeitergeld kann für Unternehmen schnell zu einer finanziellen Belastung und einem administrativen Albtraum werden. Viele Arbeitgeber stehen vor folgenden Herausforderungen:
- Unklare Bescheide: Die Rückforderungsbescheide der Bundesagentur für Arbeit sind oft komplex, schwer verständlich und enthalten mitunter sogar widersprüchliche Angaben.
- Kurze Fristen: Widerspruchsfristen sind meist sehr knapp bemessen – Versäumnisse können zu Rechtsverlusten führen.
- Hoher Dokumentationsaufwand: Arbeitgeber müssen Arbeitsausfälle, Entgeltabrechnungen und Absprachen mit den Arbeitnehmern nachvollziehbar dokumentieren. Fehler oder Lücken können zu unberechtigten Rückforderungen führen.
- Spezielle Regelungen und Sonderfälle: Besondere Branchen oder atypische Arbeitszeitmodelle erfordern fachliche Expertise, um Fehler bei der Prüfung des Bescheids zu vermeiden.
Mit einer kompetenten anwaltlichen Vertretung profitieren Sie von:
- Schneller und fundierter Prüfung Ihres Rückforderungsbescheids
- Erstellung rechtssicherer Widersprüche
- Strategischer Beratung, um Risiken in laufenden oder zukünftigen KUG-Anträgen zu minimieren
- Entlastung Ihres Teams, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können
Fazit: Wer die Rückzahlung von Kurzarbeitergeld ernst nimmt und rechtzeitig professionelle Unterstützung einbindet, kann unnötige Zahlungen vermeiden, Fristen wahren und sein Unternehmen rechtlich absichern.
Jetzt handeln – Fristen wahren!
Rückforderungsbescheide enthalten kurze Widerspruchsfristen. Wird diese Frist versäumt, verlieren Arbeitgeber ihre Rechte. Lassen Sie Ihren Bescheid daher sofort anwaltlich prüfen.
Kontaktieren Sie uns jetzt – Ihr Anwalt für Rückforderung von Kurzarbeitergeld. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie nur zahlen, was wirklich rechtmäßig ist!
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Wir sind spezialisiert auf die Abwehr von Rückforderungen und bieten Ihnen:
- Prüfung des Bescheids über die Rückforderung von Kurzarbeitergeld
- Widerspruchsverfahren gegen die Bundesagentur für Arbeit
- Klageverfahren vor den Sozialgerichten
- Beratung zur Vermeidung weiterer Risiken in der Lohnabrechnung
- Strategische Begleitung bei Betriebsprüfungen und Verfahren der Bundesagentur für Arbeit
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – effizient, rechtssicher und bundesweit.

