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Rückzahlung von Kurzarbeitergeld – Ihr Anwalt für Arbeitgeber hilft!

Viele Unternehmen erhal­ten derzeit Post von der Bun­de­sagen­tur für Arbeit. Darin enthal­ten: Beschei­de über die Rück­zahlung von Kurzarbeit­ergeld (KUG). Die Sum­men sind oft hoch und die Begrün­dun­gen nicht immer nachvol­lziehbar. In der Prax­is zeigt sich jedoch: Nicht jede Rück­forderung ist recht­mäßig!

Als erfahrene Anwalt­skan­zlei für Arbeit­ge­ber vertreten wir Ihr Unternehmen umfassend – vom ersten Prüfen des Beschei­ds über das Wider­spruchsver­fahren bis hin zur Klage vor dem Sozial­gericht.

Warum die Rückforderung von Kurzarbeitergeld häufig fehlerhaft ist

Die Bun­de­sagen­tur für Arbeit prüft nachträglich, ob alle Voraus­set­zun­gen für das Kurzarbeit­ergeld einge­hal­ten wur­den. Dabei kommt es allerd­ings häu­fig zu Prob­le­men und Fehlern der Behörde, etwa:

  • Fehler­hafte Berech­nun­gen im Rück­forderungs­bescheid – z.B. die falsche Berech­nung von Soll- und Ist-Arbeit­szeit­en oder eine fehler­hafte Berück­sich­ti­gung von Zuschlägen. 
  • For­male Fehler im Ver­wal­tungsver­fahren – etwa eine unzure­ichende Begrün­dung des Rück­forderungs­beschei­ds oder Ver­stöße gegen Verfahrensvorschriften. 
  • Über­zo­gene Anforderun­gen an die Doku­men­ta­tion – die Real­ität im Betrieb war während der Pan­demie oft unüber­sichtlich, sodass nicht jede einzelne Stun­den­er­fas­sung lück­en­los durchge­führt wer­den konnte. 
  • Nicht berück­sichtigte Son­der­regelun­gen – etwa pan­demiebe­d­ingte Vere­in­fachun­gen, die in vie­len Fällen zugun­sten der Arbeit­ge­ber greifen. 

Für Arbeit­ge­ber bedeutet das: Eine Rück­forderung ist keineswegs automa­tisch wirk­sam und rechtlich­er Wider­stand lohnt sich!

Typische Angriffspunkte bei der Rückzahlung von Kurzarbeitergeld 

Unsere Erfahrung zeigt, dass Rück­forderungs­beschei­de der Bun­de­sagen­tur für Arbeit häu­fig angreif­bar sind. Beson­ders rel­e­vant sind fol­gende Punkte: 

  • Nach­weispflicht­en: Arbeit­ge­ber müssen zwar Arbeit­saus­fälle doku­men­tieren, aber nicht in jedem Fall bis ins let­zte Detail. Die Gerichte haben bere­its klargestellt, dass Behör­den bei der Prü­fung real­is­tis­che Maßstäbe anle­gen müssen (vgl. Bun­dessoza­il­gericht, Urteil v. 05.06.2024 — Az.: B 11 AL 1/23 R).
  • Fehler bei Betrieb­sprü­fun­gen: In Betrieb­sprü­fun­gen wer­den oft Sachver­halte überse­hen oder miss­in­ter­pretiert. Ein Wider­spruch oder eine Klage kann hier Klarheit schaffen. 
  • Unklare Rechts­grund­la­gen: Manche Beschei­de stützen sich auf Ausle­gungsspiel­räume, die rechtlich nicht halt­bar sind. Hier bietet sich ein erfol­gsver­sprechen­der Ansatz für die Verteidigung. 

Ihr Vorteil mit unserer Kanzlei:

  • Spezial­isierung auf Rück­zahlung von Kurzarbeit­ergeld und Beitragsrecht
  • Langjährige Erfahrung in Ver­fahren gegen die Bun­de­sagen­tur für Arbeit
  • Kon­se­quente Arbeit­ge­bervertre­tung – Wir ken­nen Ihre Perspektive!
  • Bun­desweite Vertre­tung in allen Instanzen
  • Schnelle Reak­tion und Frist­wahrung, um Nachteile für Ihr Unternehmen zu vermeiden

Professionelle Unterstützung schützt Ihr Unternehmen

Die Rück­forderung von Kurzarbeit­ergeld kann für Unternehmen schnell zu ein­er finanziellen Belas­tung und einem admin­is­tra­tiv­en Alb­traum wer­den. Viele Arbeit­ge­ber ste­hen vor fol­gen­den Herausforderungen:

  • Unklare Beschei­de: Die Rück­forderungs­beschei­de der Bun­de­sagen­tur für Arbeit sind oft kom­plex, schw­er ver­ständlich und enthal­ten mitunter sog­ar wider­sprüch­liche Angaben.
  • Kurze Fris­ten: Wider­spruchs­fris­ten sind meist sehr knapp bemessen – Ver­säum­nisse kön­nen zu Rechtsver­lus­ten führen.
  • Hoher Doku­men­ta­tion­saufwand: Arbeit­ge­ber müssen Arbeit­saus­fälle, Ent­geltabrech­nun­gen und Absprachen mit den Arbeit­nehmern nachvol­lziehbar doku­men­tieren. Fehler oder Lück­en kön­nen zu unberechtigten Rück­forderun­gen führen.
  • Spezielle Regelun­gen und Son­der­fälle: Beson­dere Branchen oder atyp­is­che Arbeit­szeit­mod­elle erfordern fach­liche Exper­tise, um Fehler bei der Prü­fung des Beschei­ds zu vermeiden.

Mit ein­er kom­pe­ten­ten anwaltlichen Vertre­tung prof­i­tieren Sie von:

  • Schneller und fundiert­er Prü­fung Ihres Rückforderungsbescheids
  • Erstel­lung rechtssicher­er Widersprüche
  • Strate­gis­ch­er Beratung, um Risiken in laufend­en oder zukün­fti­gen KUG-Anträ­gen zu minimieren
  • Ent­las­tung Ihres Teams, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzen­tri­eren können

Faz­it: Wer die Rück­zahlung von Kurzarbeit­ergeld ernst nimmt und rechtzeit­ig pro­fes­sionelle Unter­stützung ein­bindet, kann unnötige Zahlun­gen ver­mei­den, Fris­ten wahren und sein Unternehmen rechtlich absichern.

Jetzt handeln – Fristen wahren!

Rück­forderungs­beschei­de enthal­ten kurze Wider­spruchs­fris­ten. Wird diese Frist ver­säumt, ver­lieren Arbeit­ge­ber ihre Rechte. Lassen Sie Ihren Bescheid daher sofort anwaltlich prüfen.

Kon­tak­tieren Sie uns jet­zt – Ihr Anwalt für Rück­forderung von Kurzarbeit­ergeld. Wir set­zen uns dafür ein, dass Sie nur zahlen, was wirk­lich recht­mäßig ist!

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Wir sind spezial­isiert auf die Abwehr von Rück­forderun­gen und bieten Ihnen:

  • Prü­fung des Beschei­ds über die Rück­forderung von Kurzarbeitergeld
  • Wider­spruchsver­fahren gegen die Bun­de­sagen­tur für Arbeit
  • Klagev­er­fahren vor den Sozialgerichten
  • Beratung zur Ver­mei­dung weit­er­er Risiken in der Lohnabrechnung
  • Strate­gis­che Begleitung bei Betrieb­sprü­fun­gen und Ver­fahren der Bun­de­sagen­tur für Arbeit

Wir begleit­en Sie durch den gesamten Prozess – effizient, rechtssich­er und bundesweit.