Nichterteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wegen Unzuverlässigkeit eines Krankenhausbetreibers

Schwerpunkte

Verfahren auf Erlaubniserteilung zur Arbeitnehmerüberlassung, Prognoseprinzip des BSG, Ermessensausübung bei der Erlaubniserteilung, Klageänderung von Verpflichtungs- auf Fortsetzungsfeststellungsklage, Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses durch mögliche Eintragungen in das Gewerbezentralregister. Verfahren auf Erlaubniserteilung zur Arbeitnehmerüberlassung, Prognoseprinzip des BSG, Ermessensausübung bei der Erlaubniserteilung, Klageänderung von Verpflichtungs- auf Fortsetzungsfeststellungsklage, Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses durch mögliche Eintragungen in das Gewerbezentralregister.


Sachverhalt

Der Mandantin, einer Klinik, wurde eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wegen fehlender Zuverlässigkeit versagt. Grund war die nicht rechtzeitige Beibringung notwendiger Unterlagen. Im hiergegen eingelegten Widerspruch wurden die Rechtzeitigkeit der Vorlage der Unterlagen, fehlendes Verschulden und ein Ermessensfehlgebrauch eingewandt. Dennoch erfolgte eine Zurückweisung des Widerspruchs. Die dagegen eingereichte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage hatte sich erledigt, da die Mandantin zwischenzeitlich erfolgreich eine neue Erlaubnis beantragt hatte. Die Klage wurde deshalb auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage geändert, um vor allem einen Eintrag in das Gewerbezentralregister zu verhindern. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Dagegen wurde Berufung eingelegt, die Parteien hatten sich in der Berufung auf die Erlaubniserteilung geeinigt.

Unsere anwaltliche Tätigkeit

Wir haben die Mandantin über das gesamte Verfahren in allen rechtlichen und vor allem taktischen Fragen betreut.


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