Huckepacküberlassung nach Frankreich
Stichworte
Projekteinsatz einer Arbeitnehmerin im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung innerhalb Deutschlands durch den Entleiher in Paris. Zulässigkeit der "Huckepack-Entsendung", sozialrechtliche Auswirkung (bleibt zulässig).
Sachverhalt
Die Mandantin überlässt eine polnische Leiharbeitnehmerin an einen Kunden in Frankfurt. Dieser möchte mit ihr ein Projekt für 12 Monate in Paris bearbeiten und wird Wohnung, Flüge, etc. bezahlen. Allerdings verfügt der Kunde über keine selbstständige Betriebsstätte in Frankreich.
Unsere anwaltliche Tätigkeit
Zu klären war (u.a.), wie sich dieser Sache im Hinblick auf Entsendesachverhalte gem. EU-VO 883/2004 auswirkt. Der Sachverhalt wurde nach Prüfung als zulässige Entsendung mit Ausstrahlung deutschen SV-Rechts bewertet.