Homeoffice in Norwegen

Stichworte

Homeoffice in Norwegen auf eigenen Wunsch, zu beachtende Lohnvorschriften, Zulässigkeit einer Entsendung, A1-Bescheinigung


Sachverhalt

Ein Mitarbeiter unserer Mandantin möchte aus privaten Gründen für längere Zeit in Norwegen leben, sein Arbeitsverhältnis von dort aus jedoch unverändert aus dem Mobile Office fortsetzen. Die Mandantin fragt, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Unsere anwaltliche Tätigkeit

Unsere Recherche ergab, dass der Arbeitnehmer von Beginn an ausschließlich norwegischen Sozialversicherungsrecht unterfällt. Denn gemäß Art. 13 EU-VO 883/04 zählt hierfür der Ort, an dem der überwiegende Teil der Arbeit tatsächlich ausgeübt wird.

Damit besteht die Verpflichtung, norwegische Abgaben zu zahlen. Der SV-Beitrag betrug aktuell 8,2 % des Einkommens für Sozialversicherungsabgaben und 5,1 % für die Pension.

Für den deutschen Arbeitgeber bestehen insgesamt die folgenden Pflichten:

 

  • Arbeitsrechtlich: 25 Tage Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, geregelte Arbeitszeiten (mit Ausnahme für besonders unabhängige Positionen)
  • Der Arbeitgeber muss auch einen Sozialversicherungsanteil zahlen. Die Höhe des Anteils ist variabel und richtet sich nach Zone, welcher der Arbeitgeber durch das Central Coordinating Register for Legal Entities zugeordnet wird. Weitere Informationen: http://www.brreg.no/english/registers/entities/entities.html
  • Die Abgaben sind monatlich zu entrichten an das International Tax Collection Office / Skatteoppkrever utland.
  • Der Arbeitgeber muss eine monatliche Beitragsmeldung an dieses Institut abgeben.

 


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