Auflagen bei der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Schwerpunkte
Zulässigkeit der Verhängung von Auflagen bei Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften durch Ausforschung von Arbeitnehmern durch auferlegte Auskunftspflichten, diverse inhaltliche Fragen zur Auslegung einzelner Vorschriften des AÜG.
Sachverhalt
Der Mandantin wurde die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung auf Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg - L 18 AL 209/17 B ER - erteilt, jedoch mit zahlreichen Auflagen versehen. So musste die Zustimmung zur Befristung einzelner Einsätze im Rahmen von Tagesaushilfen handschriftlich erfolgen, es mussten bei Nebentätigkeiten von Selbstständigen Gewerbeauskünfte und bei Angestellten Belege für eine Nebentätigkeit vorgelegt werden. Das war nach Auffassung der vertretenen Antragstellerin rechtlich nicht geboten, verstieß gegen das Übermaßverbot ("Handschriftlichkeit") und die Auskunftspflichten gegen das BDSG. Im Eilverfahren wurde der Bescheid aufgehoben.
Unsere anwaltliche Tätigkeit
Wir haben für die Mandantin das gesamte Verfahren geführt.