Arbeitslosengeld für Geschäftsführer
Stichworte
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Geschäftsführer ohne Sperrminorität als Arbeitnehmer, Überprüfungsantrag (vorsorglich gestellt), Überschneidung zwischen widerspruchsfähigem Überprüfungsantrag und ablaufender Klagefrist im Widerspruchsverfahren
Sachverhalt
Der Mandant ist Geschäftsführer und Minderheitengesellschafter einer GmbH. Zum 1. Juli 2018 wurde er arbeitslos und beantragte bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld. Dieser Anspruch wurde zurückgewiesen mit der Begründung, der Mandant sei als Gesellschafter der GmbH kein Arbeitnehmer gewesen. Hiergegen hatte er selbst Widerspruch eingelegt, darüber jedoch keine Aufzeichnungen, sodass unklar war, ob der Widerspruch tatsächlich eingelegt worden ist.
Unsere anwaltliche Tätigkeit
Da die Widerspruchsfrist mittlerweile abgelaufen war, hatten wir einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X gestellt. Nachdem der Antrag gestellt worden ist, erhielt der Mandant einen ablehnenden Widerspruchsbescheid. Einige Wochen später erhielten wir dann hinsichtlich des Überprüfungsantrages ebenfalls einen ablehnenden Bescheid. Gegen diesen Bescheid haben wir Widerspruch eingelegt, allerdings lief die Klagefrist gegen den ursprünglichen Widerspruchsbescheid ab, sodass zeitgleich Klage eingereicht werden musste. In der Sache ist vor allem die Arbeitnehmereigenschaft streitig; hier gilt die neuere Rechtsbeugung des Bundessozialgerichts, wonach für eine Eigenschaft als Selbstständiger stets eine satzungsändernde Mehrheit erforderlich ist, die im Fall unseres Mandanten nicht vorlag.