Anspruch auf Rückerstattung von BG-Beiträgen wegen fehlerhafter Gefahrtarifstellenzuordnung

Schwerpunkte

Anspruch auf Rückerstattung von BG-Beiträgen wegen fehlerhafter Gefahrtarifstellenzuordnung; fehlerhafte Einstufung, Verschuldensbegriff; Voraussetzungen des § 26 SGB IV, unzulässige Rechtsausübung der BG bei einem Berufen auf Verjährung anhand der Rechtsprechung (BSG v. 12.12.2007 – B 12 AL 1/06 R; LSG Berlin-Brandenburg v. 23.01.2014 – L 3 U 218/11).


Sachverhalt

Der Mandant ist ein Spezialanbieter für Diagnostik und für analytische Chemie, bei dem die Produkte teilweise auf das Substrat „Spezialpapier“ aufgebracht werden. Hieraus ist allein erklärlich, dass eine Veranlagung bei der BG ETEM bislang immer in einer Gefahrtarifstelle der Papierbearbeitung erfolgt ist, die sich aber auf eine Papierveredelung und nicht auf die hier bestehende Nutzung eines Papiers als bloßes „Trägermedium“ bezieht. Insoweit war die Veranlagung der Mandantin seit vielen Jahren unrichtig.
Im Rahmen einer Überprüfung der Veranlagung vor einigen Jahren hatte die Mandantin angegeben, Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sei der Verkauf und nannte in einem „Maschinenverzeichnis“ als Anlage keine einzige Papier verarbeitende Maschine als Betriebsmittel. Diese Angabe wurde von der BG ETEM ignoriert.

Eine Begutachtung ergab, dass ein Rückforderungsanspruch im Rahmen des § 26 SGB IV rückwirkend für vier Jahre bestand. Aus dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung reichten Ansprüche letztlich bis zum Jahr 2008 zurück.

Unsere anwaltliche Tätigkeit

Wir haben diese Angelegenheit gemeinsam mit einer Unternehmensberatung bearbeitet. Die Unternehmensberatung betreute die Mandanten bei der Vorbereitung der BG-Prüfung und der Aufarbeitung der Unterlagen. Unsere Aufgabe bestand darin, ein ausführliches Rechtsgutachten zu erstellen, mit dem die Mandantin ihre Ansprüche dann weiter durchsetzen konnte. Dabei hatte das Gutachten ergeben, dass aufgrund einer Fehlberatung Beiträge weit über die vierjährige Verjährungsfrist hinaus von der BG zurückgefordert werden konnten.


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