Rechtsanwältin Anika Nadler

Die Tätig­keits­schwer­punk­te von Ani­ka Nad­ler  sind das Sozial- und Arbeit­srecht. Ihre Spezial­isierung liegt hier­bei auf dem Recht der Unfal­lver­sicherung mit Fokus auf Beitrags­fra­gen und Beitrag­sop­ti­mierung, der Sozialver­sicherung und der Beratung von Kranken­häusern und Krankenhausträgern.

Hier­zu berät sie Unter­neh­men jed­er Grö­ße bun­des­weit. Fer­ner berät Ani­ka Nad­ler glo­bal täti­ge Unter­neh­men im Zusam­men­hang mit inter­na­tio­na­len Per­so­nal­trans­fers und bei geplan­ten Ansied­lun­gen in Deutschland.

In der Sozi­al­ver­si­che­rung befasst sie sich mit Bei­trags­fra­gen zu Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten und der Ver­si­che­rungs­pflicht Schein­selbst­stän­di­ger sowie mit Fra­gen zur Statusfeststellung.

Der Bran­chen­fo­kus von Ani­ka Nad­ler liegt in den Berei­chen Health, Bau (SOKA), Per­so­nal­dienst­leis­tun­gen, IT und Media. Sie ist zudem bun­des­weit als Refe­ren­tin tätig.

Sie berät ihre Man­dan­ten auch auf Eng­lisch und Französisch.

Sie ist Mitau­torin der Mono­gra­phie:

  • Kün­stliche Intel­li­genz im Arbeit­srecht“ in »KI & Recht kom­pakt« (Matthias Hart­mann Hrsg.), erschienen bei Springer Vieweg

Außer­dem ist Ani­ka Nadler Autorin divers­er Veröf­fentlichun­gen, u.a.:

  • Keine Alters­diskri­m­inierung durch Befris­tun­gen“, Arbeit und Arbeit­srecht 2018, S. 436
  • Rechts­fra­gen des § 8 Abs. 2 S.3 Halb­satz 2 Arbeit­nehmer­entsendege­setz“, FA Arbeit­srecht, 2018, S. 110 ff.
  • Einst­weiliger Rechtss­chutz gegen die Ver­sa­gung der Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung“, Neue Zeitschrift für Sozial­recht 2018, S. 336