Startups und Unternehmensgründungen

Die Situation

Startups

Bei Start-ups bzw. bei allen Unternehmensgrün­dun­gen spie­len sozialver­sicherungsrechtlichen Fragestel­lun­gen zunächst nur eine unter­ge­ord­nete Rolle. Das ist grund­sät­zlich nachvol­lziehbar, ist Ziel ein­er jeden Grün­dung doch zunächst, ein Geschäftsmod­ell zu imple­men­tieren und damit schnell Mark­tan­teile zu gener­ieren bzw. in die Gewinnzone zu gelan­gen. Das Auseinan­der­set­zen mit bürokratis­chen Regeln stört da nur.

Allerd­ings soll­ten in der Grün­dungsphase die Weichen so richtig gestellt wer­den, dass es nicht zu enor­men Nachzahlungsverpflich­tun­gen gegenüber den Sozialver­sicherungsträgern kommt, die bis zur Unternehmen­sauflö­sung oder zur Insol­venz führen können.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

1. Wahl der Gesellschaftsform

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder andere Gesellschaftsformen ohne Haftungsbeschränkung sind selten die richtige Gesellschaftsform. Grund dafür ist, dass für Verbindlichkeiten jeder Gesellschafter der GbR persönlich und unbeschränkt gesamtschuldnerisch mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Besser ist es daher fast immer, die Rechtsform einer GmbH oder der UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) zu wählen. Das gilt auch für Personen, die allein am Markt auftreten.

2. Beitragsrechtlich „richtige“ Verteilung von Rechten und von Geschäftsanteilen

Im Anschluss ist immer zu klären, ob das Entgelt der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Eine Fehleinschätzung kann hier zu erheblichen Nachzahlungen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen.

Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der Regel nur dann nicht sozialversicherungspflichtig, wenn sie mehr als 50 Prozent der Anteile an dem Stammkapital der Gesellschaft halten oder mindestens über eine echte Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag verfügen, mit der sie alle Ihnen missliebige Entscheidungen verhindern können. Hierzu gibt es einige neuere Entscheidungen des BSG, die unbedingt zu berücksichtigen sind.

Neben der eigentlichen Beratung führen wir für Sie auch das obligatorische Clearingverfahren mit der Deutschen Rentenversicherung durch und betreuen Sie bei möglichen Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern, auch vor den Sozialgerichten.

3. Wenn es weitergeht: Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern

Sehr häufig arbeiten Startups mit Freelancern zusammen, die einzelne Aufträge übernehmen oder Projekte betreuen. Dann stellt sich immer die Frage, inwieweit diese Projektmitarbeiter tatsächlich als versicherungsfreie Selbstständige behandelt werden dürfen oder ob nicht doch Beiträge abgeführt werden müssen. Die Risiken einer Fehleinschätzung sind hier enorm: Monatliche Nachzahlungen von bis zu 2.000 € bei einer vierjährigen Verjährungsfrist drohen, insgesamt also bis zu 100.000 € pro eingesetztem Mitarbeiter.

Auch bei diesen Fragen sind wir Ihr verlässlicher Partner.

4. Arbeiten 4.0

Moderne Arbeitsformen sind zwar kein Monopol von Startups, finden sich hier jedoch besonders häufig. Schon die von Arbeitnehmern sehr häufig gewünschte völlig freie Wahl des Arbeitsplatzes und -ortes führt zu zahlreichen Rechtsfragen, bei denen wir Sie umfassend betreuen:

  • vertragliche Regelungen im Homeoffice und vor allem im Mobile Office
  • Klärung des Versicherungsschutzes beim mobilen Arbeiten
  • Arbeitszeitrecht in entgrenzten Arbeitswelten und Folgen für den Versicherungsschutz
  • Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Einsätzen, entsenderechtliche Anforderungen
  • Neue Arbeitsformen wie Crowdworking, Jobsharing
  • sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Sabbaticals und längeren Auszeiten, auch in Kombination mit Langzeitarbeitskonten